fbpx
header-standard.jpg

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Starten Sie mit einem Vermittlungsgutschein (AVGS) in Ihren neuen Job.

Nach einer persönlichen Auszeit im beruflichen Kontext, z. B. aus gesundheitlichen Gründen, aus familiären Gründen, nach einer Arbeitslosigkeit bzw. nach einer Kündigung bei einer langfristigen Beschäftigung in dem ein und dem selben Unternehmen, bei diversen Vermittlungshemmnissen, wie Sprachdefizite, fehlender Führerschein (Mobilität und Flexibilität), bei fehlenden fachlichen und persönlichen Kompetenzen kann die Unterstützung einer professionellen Organisationen sehr nützlich sein. Sie können die Leistungen eines zertifizierten Trägers nach AZAV mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wahrnehmen.

Unser Abrechnungsverfahren ist automatisiert, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen, dass Ihnen etwas in Rechnung gestellt wird, was durch Ihre staatlichen Leistungen abgedeckt sein sollte!

Das Ziel der Unterstützung ist es, die Arbeitslosigkeit zu beenden oder zumindest die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Der AVGS kann auch zu einem Praktikum oder einem Probearbeitsplatz führen, Dauer und Inhalt werden von der Arbeitsagentur festgelegt.

Was ist ein Aktivierungs- / Vermittlungsgutschein (AVGS) und wofür benötige ich diesen?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) ist eine „Fördermaßnahme“ aus dem Vermittlungsbudget für Arbeitssuchende, der von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wird. Je nachdem für welchen Zweck ein AVGS vorliegt, ermöglicht dieser die kostenlose Teilnahme an Weiterbildungen, Einzelcoachings mit Experten bzw. die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung.
Das Ziel ist, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen bzw. eine zeitnahe Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Im Mittelpunkt steht die aktive Unterstützung des Leistungsnehmers im Bewerbungsprozess.

Wofür benötige ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Mit dem sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) besteht für arbeitsuchende Personen die Möglichkeit, die Arbeits- bzw. Ausbildungsaufnahme zu beschleunigen. Mit einem AVGS kann eine arbeitslose Person die Leistungen eines zugelassenen Trägers nach AZAV kostenlos in Anspruch nehmen.
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen rechnet der zertifizierte Träger mit der zuständigen Behörde die Leistung ab. Dies erfolgt automatisch und bedarf keiner weiteren Handlung Ihrerseits. Hierfür schließen wir eine schriftliche Vereinbarung mit dem Leistungsnehmer ab.
Das Leistungsspektrum des Trägers kann sich auf die Fachbereiche 1 bis 6 beziehen.

Unterschieden werden grundsätzlich folgende Arten von Maßnahmen:

  • Fachbereich 1:
    Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III MAG (Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, z.B. eine Eignungsfeststellung oder ein Einzelcoaching bei einem zertifizierten Träger der privaten Arbeitsvermittlung)
  • Fachbereich 2:
    Erfolgsbezogene, vergütete Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach §45 SGB III, Absatz 4, Satz 3, Nummer 2
  • Fachbereich 3:
    Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III. §48 bis §80b SGB III
  • Fachbereich 4:
    Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III, §81 bis §87 SGB III
  • Fachbereich 5:
    Transferleistungen nach §§110 und 111 des SGB III
  • Fachbereich 6:
    Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Siebten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III, §112 bis §129 SGB III

Wie und wo kann ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen?

Einen AVGS können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde (Jobcenter / Agentur für Arbeit) beantragen. Ob Sie einen AVGS erhalten, liegt im Ermessen Ihres Beraters. Die Beantragung kann durch Sie persönlich, per Telefon, auf dem Postwege, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Bei Erhalt müssen Sie diesen später dem privaten Arbeitsvermittler vorlegen. Denken Sie bitte daran, dass der Private Arbeitsvermittler vorerst nur eine Kopie des AVGS erhält. Erst nach erfolgreicher Vermittlung kann dieser den Original AVGS verlangen. Der Abschluss eines Vermittlungsvertrages ist nicht zwingend notwendig, aber zur Klarstellung der Rechte und Pflichten jedem zu empfehlen.

Wann bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Sie erhalten nur einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie zum förderfähigen Personenkreis gehören. Das bedeutet Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht bzw. arbeitslos gemeldet und beziehen Leistungen nach ALG II (Bürgergeld) bzw. ALG I. Personen, die nicht von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen und aus persönlichen Gründen einen neuen Arbeitsplatz suchen, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Leistungsbezieher von ALG-I können den AVGS nun bereits vom ersten Tag an beantragen und erhalten. Beachten Sie jedoch, dass dies KANN- Leistungen sind und die Ausstellung eines AVGS im Ermessen Ihres Vermittlers bei der zuständigen Behörde liegt. Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben Sie 6 Wochen nach Ihrer Arbeitslosigkeit.
Folgende Rechtsgrundlagen können Ihnen Hinweise darauf geben, ob Ihnen ein AVGS zusteht: Auszug aus der Geschäftsanweisung der BA vom 17.03.2020, Fachliche Weisungen zur Durchführung des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III Rechtsgrundlagen (HEGA vom 17.03.2020)

Mehr Erklärung notwendig?

Gern beraten wir Sie persönlich über Ihre Fördermöglichkeiten und die zu Ihnen passenden Maßnahmen.

Gender-Disclaimer: Das in unserem Artikel gewählte generische Maskulinum bezieht sich zugleich auf die männliche, die weibliche und andere Geschlechteridentitäten.

Jobs & Service
Inh. Akin Yildiz e. K.
Brüggemannstraße 9a
38640 Goslar

Telefon:    +49 5321 709979
E-Mail:    info@jobsandservice.de
Image
twitter
instagram
xing
linkedin